Fässer von Ardbeg (Foto: Heinz Fesl)

Das post-Brexit Handelsabkommen, das aktuell zwischen Großbritannien und den USA verhandelt wird, könnte die bisher festgeschriebene Reifezeit für Whisky von mindestens drei Jahren gefährden.

EU und andere Handelspartner werden aufgefordert, das Gesetz zur Minimum-Lagerungszeit für Whisky zu überdenken

In einem US-amerikanischer Bericht, herausgegeben vom Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten, werden die EU und andere Handelspartner aufgefordert, das Gesetz zur Minimum-Lagerungszeit für Whisky zu überdenken.

Die Vereinigten Staaten von Amerika hätten auch ohne ein derartiges Gesetz eine lange Tradition in der Herstellung hochwertiger Whiskeys, hier seien vor allem die Mikro-Destillerien genannt. Man erachte, so der Report weiter, daher diese Vorschrift als nicht entscheidend für die Qualität des Endproduktes Whisk(e)y.
Darüber hinaus hätten sich im Bereich Whisky-Reifung Technologien entwickelt, die es den Mikro-Destillerien ermöglichten, Produkte auf den Markt zu bringen, die in der Qualität der lange gelagerter Whiskies in nichts nachstehen, ohne selbst derart lange gelagert worden zu sein.

„Spirit Drinks“ könnten so unter der Bezeichnung Whisky/Whiskey vermarktet werden

Eine dahingehende Gesetzesänderung würde es ermöglichen, die bis dato als „Spirit Drink“ bezeichneten, deutlich jüngeren Spirituosen unter der Bezeichnung Whisky oder Whiskey zu vermarkten.

Es stand auch die „geschützte Herkunftsbezeichnung“ zur Diskussion

Mit fast einer Milliarde an Exporten 2017, sind die USA einer der weltweit wichtigsten Märkte für schottischen Whisky. Im Rahmen der Verhandlungen für das post-Brexit Handelsabkommen stand auch die „geschützte Herkunftsbezeichnung“ zur Diskussion. Eine Abschaffung dieser Bezeichnung würde die Produktion schottischer Whiskies außerhalb Schottlands ermöglichen.

In einer Stellungnahme dazu ließ die Scotch Whisky Association verlauten, man sei strikt gegen den Verkauf jeglicher Produkte unter der Bezeichnung Whisky, die nicht die in Großbritannien geltenden, gesetzlichen Vorgaben erfüllten.

aktueller Stander der Verhandlungen nicht näher bekannt – gegenseitiges Stillschweigen

Der genaue Stand der Verhandlungen zwischen den britischen und US-amerikanischen Handelsministerien ist aktuell nicht näher bekannt, da beide Seiten gegenseitiges Stillschweigen über Inhalt und Fortgang der Verhandlungen vereinbart hatten.